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Fördermöglichkeiten

1. Handwerkerleistungen von der Steuer absetzbar


20 Prozent der Kosten von Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung können von der Einkommensteuer abgezogen werden. Zum 1. Januar 2009 wurde der abzugsfähige Höchstbetrag von 600 auf 1.200 Euro verdoppelt. Wichtig: Für die Handwerkerleistung muss eine ordentliche Rechnung vorliegen und der Hausbesitzer den Betrag überweisen (bei Barzahlung keine Abzugsfähigkeit!). Auftraggeber sollten darauf achten das die Materialkosten auf der Rechnung separat aufgelistet werden, denn sie können nicht abgesetzt werden.
Darüber hinaus haben Eigenheimbesitzer im Zuge einer Renovierung die Möglichkeit, die Räume unterm Dach heller und wohnlicher zu gestalten, zum Beispiel durch eine Vergrößerung der Fensterfläche.


2. KfW-Förderung “Energieeffizient Sanieren”


Die Fensterfläche vergrößern und gleichzeitig den Energieverbrauch reduzieren – geht das? Kein Problem. Dank moderner Wärmeschutzfenster können die Energieverluste um bis zu 50% verringert werden. In Kombination mit den passenden Dämm- und Anschlussprodukten lassen sich so jede Menge Heizkosten sparen.
Damit der Traum vom perfekten Wohnen unterm Dach nicht am fehlenden Geld scheitert, bieten verschiedene Banken und Institutionen langfristige und zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Für die Renovierung von Dachwohnräumen ist zum Beispiel das Programm 151 „Energieeffizient Sanieren“, das Programm 152 „Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen“ sowie das Programm 430 „Energieeffizient Sanieren, Investitionszuschuss“ der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) relevant.
Dachfenster mit Wärmeschutzverglasung und passenden Dämm- und Anschlussprodukten, die die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen, können so günstig finanziert werden. Hinweis: Förderanträge müssen vor Beginn der Modernisierungsarbeiten eingereicht werden.


3. KfW-Förderung “Fensterautomation”


Sie wollen Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Ein-/Zweifamilienhaus modernisieren und komfortablen Wohnkomfort mit automatischen Fenstern schaffen? Dann profitieren Sie doch vom zinsgünstigen Kredit der KfW! Mit dem Programm 159 „Altersgerecht umbauen“ fördert die KfW durch einen zinsgünstigen Kredit, der 100% der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit umfasst (bis maximal 50.000 Euro), „alle Baumaßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten oder den Kauf frisch umgebauter Wohngebäude“. Die Förderung ist nicht vom Alter abhängig. Das heißt, dass jeder Bauherr, der renoviert/modernisiert, die Förderung von automatischen VELUX Fenstern in Anspruch nehmen kann.

Voraussetzungen für die Gewährung der Fördermittel sind die rechtzeitige Antragstellung vor dem Start der Baumaßnahmen, die Beachtung technischer Mindestanforderungen sowie die Ausführung der Baumaßnahmen durch Fachunternehmen (Handwerksbetrieb). Gefördert werden nicht nur die reinen Materialkosten (Elektro-/Solarfenster bzw. Elektro-/Solar-Nachrüstsets), sondern auch die damit verbundenen Handwerkerleistungen und alle mit dem Einbau/Austausch zusammenhängenden Maßnahmen wie Einbau neuer Fensterbänke, Rollläden, Markisen oder innenliegender, fest installierter Sonnenschutzprodukte. Detailliertere Informationen und aktuelle Konditionen zur KfW-Förderung finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de